0

Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsgerichtsvereinbarungen: Gegenüberstellung des New Yorker Übereinkommens von 1958 mit dem Haager Übereinkommen von 2005

jus novum15, jus novum15

Erschienen am 15.08.2010, 1. Auflage 2010
Auch erhältlich als:
39,50 €
(inkl. MwSt.)

Lieferbar innerhalb 1 - 2 Wochen

In den Warenkorb
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783836696210
Sprache: Deutsch
Umfang: 132 S.
Format (T/L/B): 0.9 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Vereinbarungen über ein Forum werden getroffen, um Rechtsstreitigkeiten zu meiden. Sensitiv muss insbesondere dann eine Vereinbarung betrachtet werden, wenn das zugrundeliegende Geschäft international ist. Viele Rechtsstreitigkeiten über das zuständige Forum könnten vermieden werden, wenn vertraglich der richtige Ort und die richtige Art des Forums vereinbart wird. Rechtsberater aller Welt haben bisher meist die Schiedsgerichtsbarkeit empfohlen, da mit dem New Yorker Übereinkommen von 1958 eine nahezu weltweite Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs möglich ist. Jedoch ist die Schiedsgerichtsbarkeit nicht für alle Sachverhalte günstig und besonders bei Verträgen mit einem Streitwert unter 100.000 Euro sind Schiedsgerichte zu aufwendig. Als neue Alternative könnte das Haager Übereinkommen vom 30. Juli 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen in Betracht kommen. Es ist für ausschließlich vereinbarte Gerichtsstände zuständig und könnte rechtliche Sicherheiten bieten sowie die Kosten für eine Vollstreckung reduzieren. Welches Übereinkommen nach Inkrafttreten des Haager Übereinkommens bei welchen Sachverhalten vorteiliger ist, soll dieses Buch aufzeigen. Desweiteren werden einzelne Gebiete des Haager Übereinkommens, die noch strittig sind oder insbesondere die Europäische Union betreffen, ausführlich vorgestellt. Hierzu werden komplexe Regelwerke des Haager Übereinkommens in leicht verständlichen Tabellen aufgezeigt. Die Untersuchung bietet somit Juristen sowie Studenten eine umfassende, übersichtliche und leichtverständliche Darstellung beider Übereinkommen.

Weitere Artikel aus der Kategorie "Recht/Internationales Recht, Ausländisches Recht"

Alle Artikel anzeigen